Produkt zum Begriff Arbeitnehmer:
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Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
Preis: 63.43 € | Versand*: 4.75 € -
Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer VE = 1 Packung 10 Stück
Preis: 26.24 € | Versand*: 6.84 € -
RNK Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer A4 VE=10 Stück
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, DIN A4 Ausführung Papier: 80 g/qm, Naturpapier Verwendung für Beschriftungsart: Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter, Schreibmaschine 2-seitig Papierformat: DIN A4 Größe (B x H): 210 x 297 mm Anzahl der Blätter: 10 Blatt
Preis: 19.06 € | Versand*: 6.84 € -
Avery Zweckform Arbeitsvertrag A4 für gewerbl. Arbeitnehmer 2-seitig
Mit einem Arbeitsvertrag von Avery Zweckform gehen Sie auf Nummer sicher bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern Der Arbeitsvertrag ist speziell auf gewerbliche Arbeitnehmer zugeschnitten Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch Mit dem Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer haben Sie eine rechtlich geprüfte Vorlage zur Hand, die regelmäßig an die Änderungen im Arbeitsrecht angepasst wird.
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Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern?
Kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern? In der Regel kann ein einzelner Arbeitnehmer alleine keinen Betriebsrat verhindern, da die Gründung eines Betriebsrats von der Zustimmung einer Mehrheit der Belegschaft abhängt. Wenn jedoch die Mehrheit der Arbeitnehmer gegen die Gründung eines Betriebsrats ist, kann dies die Bildung eines Betriebsrats verhindern. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer das Recht haben, einen Betriebsrat zu gründen, um ihre Interessen zu vertreten, und dass Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreifen dürfen, um dies zu verhindern. Letztendlich liegt es an den Arbeitnehmern, ob sie einen Betriebsrat gründen möchten, um ihre Rechte und Interessen zu schützen.
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Was tun wenn Arbeitnehmer Abmahnung nicht unterschreibt?
Was tun, wenn ein Arbeitnehmer die Abmahnung nicht unterschreibt? Zunächst sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu auffordern, die Abmahnung zu unterschreiben und dabei die Gründe für die Abmahnung erläutern. Sollte der Arbeitnehmer dennoch die Unterschrift verweigern, kann der Arbeitgeber die Abmahnung trotzdem wirksam aussprechen, indem er sie per Einschreiben zustellt. Es ist ratsam, den Vorgang genau zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Abmahnung rechtlich wirksam ist.
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Wie schreibt man eine Abmahnung an Arbeitnehmer?
Um eine Abmahnung an einen Arbeitnehmer zu schreiben, sollte man zunächst die konkreten Verstöße oder Fehlverhalten des Arbeitnehmers klar und präzise benennen. Anschließend sollten die Konsequenzen des Fehlverhaltens sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen deutlich kommuniziert werden. Es ist wichtig, dass die Abmahnung schriftlich verfasst und dem Arbeitnehmer persönlich übergeben oder per Einschreiben zugeschickt wird. Zudem sollte die Abmahnung datiert und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Es empfiehlt sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Abmahnung rechtlich korrekt ist.
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Was bedeutet eine Abmahnung für den Arbeitnehmer?
Was bedeutet eine Abmahnung für den Arbeitnehmer?
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Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
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Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 119.00 € | Versand*: 0 € -
BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht , Das Individualarbeitsrecht. Mit Tipps und Hinweisen für Betriebs- und Personalräte Vorteile auf einen Blick: Komplett in einem Band: Kommentierung zu den wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts Praxistipps für Betriebs- und Personalräte mit Hinweisen zu den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten Klar und gut verständlich erläutern die fachlich versierten Autorinnen und Autoren die wichtigen Regelungen des Individualarbeitsrechts - kompakt in einem Band. Die Kommentierungen haben stets die Arbeitnehmerposition und die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten im Blick, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Praxistipps für Betriebsräte und Personalräte und Hinweise auf deren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte sind im Text optisch hervorgehoben. Gesetze und Rechtsprechung sind auf dem Stand Mai 2024. Neben den aktuellen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), des Nachweisgesetzes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und weiteren gesetzlichen Neuerungen enthält der Kommentar eine Neukommentierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Auszug der kommentierten Gesetze Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Herausgeber: Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting mit den Schwerpunkten Datenschutz, Kollektives Arbeitsrecht, Internetrecht und Technologieberatung. Autorinnen und Autoren: Sabrina Burkart, Rechtsanwältin, Hannover | Erika Fischer, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Dr. Bettina Graue, Professorin der Hochschule Bremen für Recht in der Sozialen Arbeit | Dr. Eva Kocher, Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht sowie Zivilverfahrensrecht an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt an der Oder | Thomas Lakies, Richter am ArbG Berlin | Astrid Paki, Vorsitzende Richterin am Hess. LAG a. D., Frankfurt am Main | Dr. Ralf Pieper, Professor für Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal | Claudia Schertel, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin, Bochum | Carsten Schuld, Rechtsanwalt, IG Metall-Bezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf | Regina Steiner, Rechtsanwältin, Frankfurt am Main | Peter Voigt, Rechtsanwalt, Justiziar der IGBCE, Hannover | Dr. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
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Wann ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht gerechtfertigt und welche Schritte können Arbeitnehmer unternehmen, um sich dagegen zu verteidigen?
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Arbeitnehmer können sich dagegen verteidigen, indem sie die Vorwürfe konkret und sachlich widerlegen, sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls eine Gegendarstellung verfassen. Im Streitfall kann auch eine außergerichtliche Einigung oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht gezogen werden.
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Was tun wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung nicht unterschreibt?
Wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung nicht unterschreibt, sollte der Arbeitgeber dies schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer eine Kopie der Abmahnung aushändigen. Der Arbeitnehmer kann seine Sicht der Dinge in einem schriftlichen Kommentar zur Abmahnung festhalten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dennoch sicherstellt, dass der Arbeitnehmer von der Abmahnung Kenntnis genommen hat, beispielsweise durch eine Empfangsbestätigung. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitgeber rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
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Wie können Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen und welche Rechte und Pflichten hat ein Betriebsrat?
Arbeitnehmer können einen Betriebsrat gründen, indem sie eine Betriebsratswahl durchführen und mindestens drei Mitglieder wählen. Ein Betriebsrat hat das Recht, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Zu den Pflichten eines Betriebsrats gehören die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen, die Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen und die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben.
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Welche Verpflichtungen müssen Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsrecht erfüllen?
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitspflichten erfüllen, pünktlich zur Arbeit erscheinen und sich an die betrieblichen Regeln halten. Sie müssen ihre Arbeitsleistung entsprechend den vereinbarten Bedingungen erbringen und die Interessen des Arbeitgebers wahren. Zudem sind sie dazu verpflichtet, ihre Arbeitszeit korrekt zu erfassen und sich an die geltenden Sicherheitsvorschriften zu halten.
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