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Produkte zum Begriff Kollektivvertrag:


  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 13.86 € | Versand*: 9.50 €
  • 5 AVERY Zweckform 2877 Arbeitsverträge
    5 AVERY Zweckform 2877 Arbeitsverträge

    AVERY Zweckform 2877 Arbeitsvertrag Vordrucke erleichtern den Büroalltag um ein Vielfaches und helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und rechtlich aktuell zu handeln. Das Formular Arbeitsvertrag stellt Ihnen einen Vordruck von AVERY Zweckform zur Seite, den Sie für gewerbliche Arbeitnehmer benötigen. Sie erhalten einen Pack mit 5 Verträgen. Rechtlich auf der richtigen Seite! Neben einem festen gleichbleibendem Monatsgehalt sind im Arbeitsvertrag auch die Tätigkeiten klar geregelt sowie Arbeitszeit, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubsanspruch. Alle AVERY Zweckform-Formulare werden regelmäßige auf Ihre rechtliche Aktualität hin geprüft und angepasst. So befinden Sie sich rechtlich immer auf der sicheren Seite! Bestellen Sie die Arbeitsverträge von AVERY Zweckform jetzt hier im Online-Shop.

    Preis: 13.55 € | Versand*: 4.99 €
  • Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW480 weiß, Sigel, 21x29.7 cm
    Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW480 weiß, Sigel, 21x29.7 cm

    Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW480, Anwendungsbereich: Personalwesen, Chlorfrei: Nein, Holzfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: geheftet, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 28 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: täglich, Eintragungen Montag bis Sonntag, ausreichend für 1 Jahr, Breite: 210 mm, Farbe des Papiers: weiß, perforiert: Nein, Abheftlochung vorhanden: Nein, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 6.45 € | Versand*: 5.94 €
  • Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW484 weiß, Sigel, 21x29.7 cm
    Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW484 weiß, Sigel, 21x29.7 cm

    Formularvordrucke »Ausbildungsnachweis« AW484, Anwendungsbereich: Personalwesen, Chlorfrei: Nein, Holzfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: geheftet, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 28 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 0 Blatt, Besonderheiten: wöchentlich oder monatlich, Aufteilung in 3 Bereiche: Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb, Unterweisungen/Lehrgespräche, Berufsschulunterricht, ausreichend für 1 oder 3 Jahre, Breite: 210 mm, Farbe des Papiers: weiß, perforiert: Nein, Abheftlochung vorhanden: Nein, selbstdurchschreibend: Nein, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 1-fach, Durchschreibepapier vorhanden: Nein, FSC-zertifiziert: Nein, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 6.07 € | Versand*: 5.94 €
  • followfood Cashewkerne FairTrade bio
    followfood Cashewkerne FairTrade bio

    Die followfood Bio-Cashewkerne Fairtrade sind im Kern fair. Sie schmecken nicht nur als knackiger Energielieferant zwischendurch sondern machen sich auch ganz wunderbar in deinem Müsli Bowls oder selbstgemachtem Gebäck. Auch herzhaften Gerichten und Salaten verleihst du mit unseren fair-gehandelten Bio-Cashewkernen eine besondere Note und nussigen Crunch.Im Kern fair:Als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Transparenz setzt followfood seit 2007 neue Maßstäbe für eine Zukunft die uns allen schmeckt. Das gilt selbstverständlich auch für die followfood Nüsse. Über den Tracking-Code auf der Verpackung kannst du ganz genau nachvollziehen wo unsere Produkte herkommen und erfährst zusätzlich alles über Klima- und Ökobilanz. Zudem finanziert jede verkaufte Packung Bio-Cashewkerne die followfood Bodenretter-Initiative und damit den Aufbau gesunder Böden für eine zukunftsfähige Landwirtschaft.Die followfood Bio-Cashewkerne stammen aus einem Fairtrade Vorzeigeprojekt in der Provinz Bobo Dioulasso im Westen Burkina Fasos oder der kleinbäuerlichen Fairtrade Kooperative in der Provinz Binh Phu?c im Südwesten Vietnams. In Burkina Faso werden die leckeren Cashewkerne besonders umweltschonend ohne Bewässerung angebaut von Hand geerntet und sortiert. Die Fairtrade-Zertifizierung sichert dass alle Bäuer:innen einen Arbeitsvertrag haben und mindestens den Mindestlohn erhalten.Auch in der Provinz Binh Phu?c im Südwesten Vietnams wird genauso wie in Burkina Faso auf nachhaltige Anbaumethoden Umweltschutz und sozialverträgliche Arbeitsbedingungen mit fairen Löhnen und Preisen gesetzt.Happy Snacking für dich und unseren Planeten.

    Preis: 5.49 € | Versand*: 4.90 €

Ähnliche Suchbegriffe für Kollektivvertrag:


  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

  • Ist Arbeitsrecht kostenlos?

    Nein, Arbeitsrecht ist in der Regel nicht kostenlos. Rechtsberatung und -vertretung durch Anwälte oder spezialisierte Berater sind kostenpflichtig. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel die kostenlose Beratung durch bestimmte staatliche Stellen oder Beratungsstellen. Es ist wichtig, sich über die Kostenstruktur im Voraus zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In einigen Fällen können auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten für arbeitsrechtliche Angelegenheiten übernehmen.

  • Ist Arbeitsrecht Privatrecht?

    Ist Arbeitsrecht Privatrecht? Ja, das Arbeitsrecht ist ein Teil des Privatrechts, da es die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es umfasst Regelungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Kündigungen, Arbeitszeit, Urlaub und Lohn. Diese Regelungen gelten für private Unternehmen und deren Beschäftigte. Das Arbeitsrecht unterscheidet sich jedoch vom allgemeinen Privatrecht, da es spezifische Bestimmungen und Schutzvorschriften für Arbeitnehmer enthält. Insgesamt kann man sagen, dass das Arbeitsrecht als Teil des Privatrechts die Beziehungen am Arbeitsplatz regelt und die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festlegt.

  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Warum ist ein Kollektivvertrag wichtig?

    Ein Kollektivvertrag ist wichtig, weil er die Arbeitsbedingungen und -rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegt und somit für faire und gerechte Arbeitsverhältnisse sorgt. Er schützt die Beschäftigten vor Ausbeutung und sichert ihnen angemessene Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Durch die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern werden sozialpartnerschaftliche Beziehungen gestärkt und Konflikte vermieden. Zudem trägt ein Kollektivvertrag zur Stabilität und Planbarkeit in Unternehmen bei, da klare Regelungen für alle gelten. Letztlich fördert er auch die Solidarität unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, da sie gemeinsam für ihre Interessen eintreten können.

  • Was steht in einem Kollektivvertrag?

    In einem Kollektivvertrag stehen die arbeitsrechtlichen Regelungen, die zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft ausgehandelt wurden. Dies umfasst unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Löhnen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Arbeitsbedingungen. Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den betroffenen Branchen oder Unternehmen tätig sind. Er schützt die Rechte der Beschäftigten und sorgt für faire Arbeitsbedingungen. Durch den Kollektivvertrag wird eine einheitliche und geregelte Arbeitsumgebung geschaffen, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern Sicherheit bietet.

  • Wie hoch ist der Kollektivvertrag?

    "Wie hoch ist der Kollektivvertrag?" ist eine Frage, die sich auf die festgelegten Mindestlöhne und -gehälter bezieht, die in einem bestimmten Wirtschaftszweig oder Unternehmen gelten. Der Kollektivvertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Lohn- bzw. Gehaltsstrukturen. Die Höhe des Kollektivvertrags variiert je nach Branche, Region und Position innerhalb des Unternehmens. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Ansprüche gemäß dem Kollektivvertrag informiert sind, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

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